Stellungnahme zur Forderung:  Freihandelsabkommen

Stellungnahme zur Forderung: Freihandelsabkommen

Stellungnahme zur Forderung: Die Schweiz soll bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen Druck auf die Türkei ausüben. Das fordert eine Allianz von Parteien und NGOs.

Mit der vorliegenden Stellungnahme beziehen wir uns auf die Aufforderung einiger NGOs und Parteien im Bundesrat der Schweiz zur Unterbrechung der aktuellen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit der Türkei.

Zunächst einmal möchten wir uns kurz vorstellen.

MÜSIAD Schweiz (Verein unabhängiger Industrieller und Unternehmer) ist eine nichtstaatliche Organisation und gehört zu einem Verbund von weltweit 60’000 mittelständischen Unternehmen mit über 181 Niederlassungen in 68 Ländern der Welt.

MÜSIAD Schweiz ist eine NGO, welche jeden Tag die zentrale Bedeutung der wirtschaftlichen Beziehung zwischen der Schweiz und der Türkei wiederentdeckt und erlebt.

I. Stellungnahme

Wir möchten daran erinnern, dass die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz, wie auch die Aussenpolitik, sich am Prinzip der Allgemeingültigkeit orientiert und «es der Schweiz kaum möglich ist, ihre Wirtschaftsbeziehungen als Druck- oder Sanktionsmittel gegenüber ausländischen Partnern einzusetzen» (zur Erinnerung die Stellungnahme des Bundesrates vom 17.09.1997).

Der Handelsaustausch zwischen der Schweiz und der Türkei sollte in keinem Fall Gegenstand politischer Diskussionen werden. Die Unterzeichnenden der Aufforderung stellen eine Revision eines bereits vorhandenen Freihandelsabkommens in Frage. Mit der Modernisierung und Erweiterung des bestehenden Freihandelsabkommens zwischen der EFTA und der Türkei würde die Rechtssicherheit und Stabilität, welche durch die seit 1992 existierenden bevorzugten Handelsbeziehungen besteht, weiter gestärkt werden. Dies würde insbesondere den privaten Akteuren sowohl in der Schweiz als auch in der Türkei zu Gute kommen. Die von beiden Ländern unterschriebenen Abkommen während des letzten Jahrhunderts sind Zeugnis einer tief verwurzelten Geschichte von Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der Türkei. Durch die Unterschrift des am 1. April 1992 in Kraft getretenen Freihandelsabkommens zwischen der EFTA und der Türkei des Investitionsschutzabkommens vom 3. März 1988 (am 21. Februar 1990 in Kraft getreten)

des Handelsabkommens vom 10. Dezember 1991 des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, unterschrieben am 18. Juni 2012 (unterzeichnet am 8. Februar 2012 und angewandt seit dem 1. Januar 2013) haben die Schweiz und die Türkei die notwendigen Massnahmen für einen sicheren und effizienten wirtschaftlichen Austausch getroffen.

2016 belief sich das Handelsvolumen auf 5.3 Milliarden Franken. Das Schweizer Investitionsvolumen in der Türkei hat im Jahr 2015 2.6 Milliarden Franken betragen; dieser Betrag enthielt die Schaffung von 15'242 neuer Arbeitsstellen. 2015 befand sich die Schweiz auf dem 12. Rang der internationalen Investoren in der Türkei. Mit einem gesamten Handelsaustausch (Import + Export) von mehr als 3 Milliarden Franken pro Jahr zählt die Türkei zu den wichtigsten wirtschaftlichen Partnern der Schweiz. 5.3 Milliarden Franken im Jahr 2016 und 4.5 Milliarden Franken im Jahr 2017.

Die Türkei ist ein Land, dessen Wirtschaft in vielen Bereichen einen regelmässigen Anstieg verzeichnet. Nach einem rückläufigen Wachstum im Jahr 2016 (3.2%) ist das BIP der Türkei 2017 wieder angestiegen. Im Oktober hat das IMF (International Monetary Fund) den Anstieg auf 5.1% geschätzt. Die EIU berichtet ein Wachstum von +7% für das Jahr 2017 (Quelle : Wirtschaftsbericht der Botschaft 2017, Country Report Economist Intelligence Unit, 16.2.2018).

Standard & Poor's, eine der drei prinzipiellen Kredit-Ratingagenturen, hebt die Wachstumserwartung der Türkei mehrmals pro Jahr an ( https://blog.de.erste-am.com/2016/12/28/tuerkei-ausblick-fuer-2017-licht-am-ende-des-tunnels/). Die Türkei ist ein Land, welches in den letzten 15 Jahren ein Wirtschaftswachstum von Durchschnittlich 5.8% verzeichnet hat. Zwischen 2002 und 2017 belief sich die Entwicklung im Bereich der Landwirtschaft von 9,7% auf 6,6%, der Industrie von 17,7% auf 20%, der Konstruktion von 4,3% auf 7,7% und im Dienstleistungsbereich von 69,6% auf 66,1%. Die Berufseingliederungsrate stieg in den letzten 15 Jahren von 44% auf 54% an. Dies repräsentiert zwischen 1 und 1.5 Millionen Menschen pro Jahr.

In den folgenden Jahren  verzeichnete Die Türkei im Ausland sehr hohe Investitionen:

2000 auf 700.000 Millionen Dollar

2001 auf 1 Milliarde Dollar

2004 auf 800.000 Millionen Dollar

2007 auf 22 Milliarden Dollar

2009 auf 10 Milliarden Dollar

2015 auf 17,8 Milliarden Dollar

2016 auf 12.3 Milliarden Dollar

 (Quelle: The World Bank)

 

Gemäss den Informationen der Weltbank, welche bis zum Oktober 2017 reichen, beläuft sich die Inflationsrate der Türkei im Jahr;

 

1997 auf 85,7%,

2002 auf 44.9%,

2016 auf 7,8%

2017 auf 11,9%.

Die Informationen über das Wachstum zeigen ein junges Land auf einem stetigen Weg der Entwicklung. Die Aufforderung gegenüber den Schweizer Behörden, den wirtschaftlichen Austausch mit einem Land zu unterbrechen, das solche Möglichkeiten bietet, ist für die Schweiz keinesfalls vorteilhaft und spiegelt weder ihre Interessen, noch ihre Gewinne wider. Dies führt uns natürlich dazu, die tatsächlichen Absichten hinter diesem Aufruf des Boykotts zu hinterfragen.

MÜSIAD Schweiz ist eine nichtpolitische NGO, die im Diskurs lediglich an wirtschaftlichen Fragen festhält. Dennoch behalten wir uns das Recht vor, einige irreführende und herabsetzende Aussagen zu klären, welche im Aufruf zur Unterbrechung des Freihandelsabkommens der Schweiz und der Türkei zu finden sind.

Wir denken, dass es dafür notwendig ist, in folgenden Punkten einige Aussagen mit Informationen aus öffentlichen Quellen richtig zu stellen.

  • Wiedereinstellung von Personal, das aus politischen Gründen entlassen wurde

Am 15. Juli 2016 hat die Türkei in ihrem Staatsgebiet einen Putschversuch erlebt. Mehrere staatliche Institutionen und Gebäude erlitten Luftangriffe von Putschisten, hunderte Bürger wurden dabei getötet und viele weitere hunderte Menschen wurden verletzt.

Der Putschversuch wurde von Militanten der terroristischen Organisation um Gülen begangen. Im Anschluss an den Putschversuch, wurden die mutmasslichen Anhänger der Gülen-Bewegung von ihren Funktionen suspendiert. Zudem haben gemäss öffentlichen Informationen mehrere Tausend Personen ihren Arbeitsplatz wieder zurück erhalten.

Das Gesetz zum beruflichen Wiedereinstieg erlaubt dem entlassenen Personal die Anrufung des Zivilgerichts erster Instanz. Am 13. März 2017 haben zwei ehemalige Mitarbeitende des ISKI, der Wasser- und Kanalisationsverwaltung, wieder ihre ehemalige Tätigkeit aufgenommen. Das Ministerium für Erziehung hat ausserdem verkündet, dass im Jahr 2016 6’007 Lehrer ihre Funktion wiederaufgenommen haben.

In Übereinstimmung mit dem Gesetz 685, welches von türkischen Abgeordneten erlassen wurde, ist eine Parlamentskommission gegründet worden. Diese sollte die Kontrolle der Massnahmen und Verordnungen sicherstellen, die während des Ausnahmezustandes ergriffen worden sind, welcher seit dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 in Kraft ist. Somit wurde am 17. Juli 2017 eine Kommission des Ausnahmezustandes errichtet. Diese Kommission besteht aus 7 Richtern und 200 Experten und hat zum Auftrag, die Dekrete des Ausnahmezustandes zu untersuchen.

Die Anzahl der Fälle, die durch die Kommission untersucht werden müssen, erhebt sich per 28. Februar 2018 auf 107’076. Davon wurden bereits mehrere tausend Fälle untersucht und mehrere hundert Fälle erhielten einen positiven Bescheid für eine berufliche Wiedereingliederung.

Der Artikel 267 des türkischen Strafgesetzbuches bestraft jegliche Klage wegen Verleumdung mit einer Haftstrafe von 1 bis 4 Jahren. So wird auch ein Staatsanwalt mit der gleichen Strafe bestraft, der unrechtmässig Anklagen erhebt.

Den NGO’s und Medien erlauben, frei zu arbeiten, insbesondere die NGO’s, welche die Opposition und die kurdische Minderheit unterstützen

Gemäss einer Studie, welche von der amerikanischen Stiftung United States Center for World Mission (USCWM) im Jahr 2008 durchgeführt wurde, sind 20.8% der türkischen Bevölkerung kurdischer Herkunft. Dies repräsentiert ca. 15.4 Millionen Kurden, die in einer Türkei leben, welche 52.8 Millionen Türken beheimatet.

Seit ungefähr 10 Jahren hat die türkische Regierung ihre Investitionen in den Süd-Osten der Türkei vervielfacht, wo vor allem türkische Bürger kurdischer Herkunft leben.

Durch Investition und Reformen, welche die türkische Regierung in den kurdisch bevölkerten Regionen umgesetzt hat, konnten folgende Projekte, wie z.B.

die Krankenhäuser wie das Memorial Diyarbakir

das Krankenhaus Gaziantep Medical Park

der grösste Gesundheitskomplex der Türkei in Adana

das grösste Krankenhaus der West-Türkei in Erzurum

die Schulen, die Universitätskomplexe

die Privatschulen

und weitere Institutionen

finanziert werden. Dies ermöglicht eine lebenswertere, gesündere Region, mit einem höheren Lebensstandard und mit höherer Sicherheit. Am 1. Januar 2009 hat der öffentliche türkische Fernsehsender der Türkischen Rundfunk- und Fernsehanstalt (TRT) TRT Kurdi lanciert, welcher in der kurdischen Sprache ausgestrahlt wird und dessen Sitz sich in Oran in Ankara befindet. Das Unterrichten der kurdischen Sprache wurde eingeführt. Für Lehrerinnen und Lehrer, die in der südwestlichen Region der Türkei unterrichten, hat das türkische Bildungsministerium kurdische Sprachkurse eingerichtet.

Im türkischen Parlament ist die überwiegend von kurdischstämmigen Bürgern besetzte Partei HDP vertreten. Diese wurde im Jahre 2012 gegründet und ist seit 2015 im türkischen Parlament, mit derzeit 50 Sitzen vertreten.

NGOs und Parteien, wie die oppositionelle HDP, können frei und unabhängig arbeiten, sofern sie sich an die freiheitliche, demokratische Ordnung halten.

Die Dörfer und Grossstädte der Türkei, welche mehrheitlich von kurdischen Bürgern bewohnt werden, haben von der Regierung die Erlaubnis erhalten, einen kurdischen Namen zu tragen. Dadurch tragen die Städte wie Batman, Diyarbakir, Siirt, Cizre, Mardin, Yuksekova und Suruc kurdische Namen. Da die Städte während über 30 Jahren unter der terroristischen Organisation PKK litten, wurden die Veränderungen von der Bevölkerung mit Begeisterung und Hoffnung entgegengenommen. Die in der Türkei lebende kurdischstämmige Bevölkerung hat die gleichen Rechte und Pflichten eines türkischen Bürgers. Dazu gehört auch das Recht auf Schutz durch die Polizeibehörden vor dem Übel der PKK, einer terroristischen Organisation, die als solche sowohl von den USA als auch von der europäischen Union anerkannt ist.

Die Rechte, die den türkischen Bürgern kurdischer Herkunft zugesprochen wurden, zeigen, dass die Regierung keine nachteiligen oder willkürlichen Absichten gegenüber diesen Bürgern hat.

Mehr als drei Jahre (ab 2009) hat die türkische Regierung versucht eine diplomatische Lösung und einen Frieden für die Region mit der PKK zu erreichen. Nach mehreren Verstössen durch brutale Hinrichtungen gegen den Waffenstillstand durch die PKK im Jahr 2012, hat die türkische Regierung unmissverständlich ihre Absicht verkündet, den Frieden nötigenfalls mit militärischen Mitteln herzustellen und die PKK zu entwaffnen. Seitdem wurden in einigen der obenerwähnten Städte in grossem Umfang Militäreinsätze unternommen, um die Waffenlager der PKK zu zerstören. Die Regierung hat alle nötigen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung unternommen, nachdem das Volk den Willen geäussert hat, von der PKK befreit zu werden. Wir können ebenfalls feststellen, dass die Stimmen der kurdischen Bevölkerung für die kurdische Partei HDP, welche offene und enge Beziehungen zur PKK hat, von 13,1% (7. Juni 2015) auf 10,66% (1. November 2015) drastisch gesunken sind.

  • den NGOs und Medien zu erlauben, frei arbeiten zu können, insbesondere den NGOs, welche die Opposition und die kurdische Minderheit unterstützen

Wie bereits erwähnt, können NGOs und Parteien, die sich zur freiheitlichen Ordnung bekennen, freiheitliche Rechte in Anspruch nehmen. Diese Rechte bleiben nur NGOs und Personen verwehrt, die die Sicherheit und Integrität des Landes beeinträchtigen, dessen Bürger sie sind. Die freiheitliche Betätigung schliesst keineswegs die Unterstützung terroristischer Organisationen ein. Diese Prinzipien gelten sowohl in der Türkei als auch in der Schweiz und jedem anderen Rechtsstaat.

  • Die völkerrechtswidrigen Attacken in Syrien unterbrechen

Seit dem 20. November 1815 verfügt die Schweiz als unabhängiger Staat über einen Status der Neutralität. Dieser garantiert die Integrität und Unverletzbarkeit des Staatsgebietes.

Die immerwährende Neutralität ist ein Prinzip der Aussen- und Ausländerpolitik der Schweiz und entspricht dem Neutralitätsrecht. Die Schweiz kann nicht an einem Krieg gegen andere Staaten teilnehmen.

Da die Schweiz an keiner Art von Krieg gegen andere Staaten teilnimmt und teilnehmen kann: «Es wäre eine Verletzung des Neutralitätsgrundsatzes, wenn sich ein Aufruf zur Unterbrechung eines wirtschaftlichen Abkommens auf Gründe in der Innen- und Aussenpolitik eines anderen souveränen Staates beruft.»

 Wäre es demnach nicht eine Verletzung des Neutralitätsprinzips - das die Schweiz respektieren sollte -, die Schweiz um eine Unterbrechung eines wirtschaftlichen Abkommens zum Freihandel zu bitten und sich dabei auf Gründe zu berufen, die sich sowohl auf die Innen- als auch die Aussenpolitik beziehen?

Die Türkei hat stets bestätigt, Syriens territoriale Souveränität und Integrität zu wahren.

Seit der erschreckenden zunehmenden Stärke der ISIS in der Region, unterstützt die Türkei weiterhin die syrische Bevölkerung und arbeitet dabei mit der Weltgemeinschaft zusammen, um gegen die Bedrohung durch ISIS als auch andere terroristische Organisationen entgegenzuwirken.

Die Türkei hat mehrfach bestätigt, als Hauptmitglied der Koalition, entschlossen zu sein, die Verbrechensbekämpfung gegen die terroristischen Organisationen zu intensivieren.

Die Bedrohung, die diese Organisationen darstellen, ist um einiges grösser für die nationale Sicherheit der Türkei als für die Mehrheit der Koalitionspartner. Die Türkei teilt mit Syrien und Irak eine Grenze von über 1’296 Kilometern – Staaten in denen die terroristischen Organisationen noch immer grosse Gebiete kontrollieren und von dort aus weiterhin die Türkei und seine Staatsangehörigen attackieren.

Die Türkei hat das Recht, sich auf die gültigen Prinzipien und Regeln des Völkerrechts zu berufen, um die Massnahmen zu ergreifen, die sie als notwendig empfindet, um ihr Territorium und die Staatsbürger gegen die von Syrien ausgehenden Bedrohungen zu verteidigen.

Die Türkei hat stets ihre oberste Priorität betont: Die Kämpfe sollen umgehend gestoppt werden und der Frieden und dauerhafte Lösungen sollen sichergestellt werden. Am 26. April 2018 hat der Premierminister Binali Yildirim erklärt «während wir (die türkische Regierung) eine Wertschätzung erwarten, ignorieren einige europäische Länder, was die Türkei macht und sprechen, ohne ihre Aussagen zu hinterfragen. Dies betrübt uns. Wir sind heute in der Tat in einer besseren Situation als gestern in Syrien».

Die Interventionen der Türkei in der Region sorgen auch für die Sicherheit von Europa. Gemäss öffentlichen Informationen der Generaldirektion für Migrationssteuerung der Türkei beläuft sich die Zahl der syrischen Flüchtlinge in der Türkei im März 2018 auf 3'561'707 Personen. Die Türkei übernimmt aktuell die Rolle einer « Staumauer » zwischen Syrien und den Ländern Europas und hält dadurch Millionen von Flüchtlingen zurück, die nach Europa kommen wollen. Dadurch gelingt es den europäischen Ländern die Gesellschaftsstruktur ihrer Länder aufrecht zu erhalten.

Ungefähr 70 Länder zählen zu den Mitgliedern der Internationalen Anti-ISIS Koalition, davon

Australien mit 900

England mit 350

Dänemark mit 250

Niederlande mit 380

Belgien mit 155

USA mit 12350

Kanada mit 500

 

Militärsoldaten, die entsandt wurden. Die Internationale Koalition hat am 8. August 2014 angefangen, die ISIS im Iraq zu bekämpfen. In 3 Jahren wurden über 24'000 Anschläge in Syrien und Irak durchgeführt. Die Internationale Koalition hat heute 70% des Gebietes zurückerobert, welches vorher durch die Terroristenorganisation ISIS erobert wurde.

Die Koalition anerkennt den Tot von 624 Zivilisten im Verlaufe dieser Anschläge.

Mehrere Verbände schätzen die Zahl auf Minimum 4.700 Tote ein.

Tatsächlich schadet die ISIS jedoch nicht den Koalitionsstaaten, sondern vielmehr den in der Region lebenden Menschen und den Nachbarstaaten. So sind allein im Irak im Jahre 2015 mindestens 9'900 Menschen Anschlägen der ISIS zum Opfer gefallen. Die von der ISIS getöteten Menschen sind zum Grossteil islamischen Glaubens. Die Zahl der Flüchtlinge in der Türkei beträgt, wie bereits erwähnt, 3.5 Mio. Menschen. Von den mehr als 5 Mio. Menschen auf der Flucht aus Syrien sind ca. 1 Mio. im Libanon, 1.3 Mio. Menschen auf der Flucht in Jordanien und weitere ca. 250'000 Menschen im Irak sowie 120'000 Flüchtlinge sind laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR in Ägypten.

Darüber hinaus kommt es immer wieder zu Angriffen auf grenznahe Gebiete durch die Kämpfe im Irak und in Syrien.

Allein 2017 kam es durch zahlreiche Raketenangriffe aus Syrien zu Toten in der Türkei. Die ISIS hat bereits zu Beginn ihrer Ausbreitung in der Region die Türkei als möglichen nächsten Feind verkündet. Mehrfach hat sie Drohungen gegen die Türkei ausgesprochen und Anschläge in türkischen Grossstädten verübt. Hier sind die Anschläge auf ein Fussballstadion, auf den Atatürk Flughafen und einen bekannten Nachtclub zu Sylvester 2016 / 2017 in Istanbul sowie auf ein Studentenfest in Ankara die verheerendsten und mit den meisten Opfern.

All diese Angriffe auf die freiheitlich demokratische Ordnung in der Türkei berechtigen aus völkerrechtlichen Gesichtspunkten, wie bereits durch die Nato bestätigt, das Recht der Türkei auf Selbstverteidigung. Der türkische Premierminister hat in seiner Stellungnahme vom 26. April 2018 betont, dass das Leben in den Gebieten, in denen die Sicherheit durch die Türkei sichergestellt wird, zur Normalität zurückgekehrt ist. Ausserdem konnten bis zum 11. April 2018 162 000 Flüchtlinge in ihr Land zurückkehren, nach der türkischen Militäroffensive in Nordsyrien und auf Afrin (Quelle: Generaldirektion für Migrationssteuerung).

II. Fazit

Eine Aufkündigung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit schadet indes sowohl den bilateralen Beziehungen beider Staaten sowie der Region. Die Türkei war stets ein verlässlicher Partner und mit ihrem Wirtschaftswachstum ein guter Absatzmarkt für die schweizerischen Unternehmen. Es ist aus heutiger Sicht umso wichtiger, die Beziehungen zwischen beiden Staaten zu stärken, um die demokratischen Strukturen zu festigen und auszubauen. Aus unserer Sicht ist dies durch Kommunikation und Zusammenarbeit möglich. Ein Boykottaufruf trägt zur Förderung der Demokratie und der Wirtschaft keinesfalls bei.

In diesem Sinne laden wir Jeden herzlichst zu Gesprächen zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Förderung der demokratischen Beziehungen ein.

 

Vorstand MÜSIAD Switzerland

 

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