Presseerklärung
Die TGS (Türkische Gemeinschaft Schweiz) wurde in Ihrer Meinungsäusserungsfreiheit zensiert ,die verantwortlichen Behörden haben es uns nicht gestattet, auf die Opfer des internationalen Terrorismus aufmerksam zu machen.
Im Herbst 2017 wurden in den Bahnhöfen der SBB in Basel,Bern,Luzern und Zürich landesweit von diversen Gruppierungen die Forderung der Freilassung eines Terroristen an den elektronischen Billboards propagiert und dabei die Empfindungen und das friedliche Zusammenleben in der Schweiz gestört.Die TGS,als Dachorganisation der in der Schweiz lebenden und aktiven NGO‘s,wurde von der SBB daran gehindert , in gleicher Weise, auf die Opfer dieses Terrors fokussierend, zu publizieren.
Die TGS, bekennt sich zum friedlichen Miteinander, der in der Schweiz lebenden Minderheiten sowie der Migrantinnen und Migranten. Es
mag zwar im Rahmen der Meinungsäusserungsfreiheit der Schweiz liegen, wenn diverse Gruppierungen die Freilassung , den in der Türkei inhaftierten und rechtskräftig verurteilten Despoten einer Terrororganisation, fordert.Jedoch muss es ebenso im Rahmen der Meinungsäusserung möglich sein, wenn der TGS auf die unzähligen zivilen Opfer in der Türkei,auf der Welt sowie in der Schweiz aufmerksam machen will.Es ist für den Vorstand des TGS besonders befremdend, wenn die SBB ihre ablehnende Begründung eine schwachen Ausrede benutzt und dabei das Gedenken an all die unschuldigen Opfer der sinnlosen terroristischen Gewalt damit nicht berücksichtigt .Es kann nicht sein,dass die Forderung der Freilassung eines fraglichen „Anführers“ einer weltweit tätigen Terrororganisation keine Sicherheitsbedenken an den Schweizer Bahnhöfen auslöst.Es sei denn es herrscht eine Doppelmoral Haltung.
Die Forderung von Frieden und das Andenken an jene Menschen, die Opfer von Terrorgewalt geworden sind,muss und kann in der Schweiz durch die Meinungsäusserungsfreiheit unterstützt werden.
Ihre Türkische Gemeinschaft Schweiz