Dreiste Telefonbetrüger locken mit Türkei-Reisen

Dreiste Telefonbetrüger locken mit Türkei-Reisen

Es liegt in der Natur des Menschen sich über einen Gewinn zu freuen, gerade wenn er überraschend kommt. Die Höhe ist eher zweitrangig. Schließlich gibt es ja auch die bekannte Redewendung: "Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul."

In der Realität ist man allerdings gut beraten dem "Gaul doch vielleicht genauer ins Maul" zu schauen, da es gerade in der vorweihnachtlichen Zeit vermehrt zu gefakten Gewinnspielanrufen kommt. Die Polizeigewerkschaft rät Bürgern immer wieder zu erhöhter Achtsamkeit vor solchen Gewinnversprechen am Telefon. Nach Informationen der Polizei sind bislang über 100.00 Menschen schon Opfer dieser Form von Betrug geworden.

Dreiste Betrüger machen auch keinen Halt vor Jugendlichen. So hat Jessica S., Schülerin (20) aus Frankfurt, vor einer Woche eine Gewinnspielbenachrichtungen über ihr Smartphone erhalten. Sie sei angeblich die glückliche Gewinnerin von einer Türkei- und Spanien-Reise für zwei Personen im Gesamtwert von eintausend Euro, habe man ihr am Telefon mitgeteilt. Doch damit nicht genug. Zusätzlich habe sie 500 Euro Preisgeld gewonnen. Die Schülerin konnte ihren Ohren nicht trauen und fragte skeptisch nach, an welchem Gewinnspiel sie sich denn beteiligt hätte. Die Anruferin machte ihr glaubhaft, dass sie durch eine Warenbestellung im Internet in den vergangenen Wochen automatisch an einer Verlosung teilgenommen hätte.

Zwei Anrufe in einer Woche

"Da ich in den letzten Tagen öfters Weihnachtsgeschenke online bestellt habe, ging ich davon aus, dass ich tatsächlich an einer Verlosung teilgenommen haben könnte", sagte die Schülerin im Gespräch mit Hürriyet.de. Sie habe der Dame am Telefon geglaubt und ihre Bankdaten für die Überweisung des Peisgeldes mitgeteilt. Erst als sie ein paar Tage später erneut unter einer anderen Telefonnummer einen ähnlichen Anruf erhielt, wurde die 20 jährige misstrauisch und benachrichtigte sofort ihre Hausbank. Ihr Bankberater habe ihr geraten, in nächster Zeit auffällige und nicht nachvollziehbare Abbuchungen oder Banküberweisungen sofort der Bank zu melden. Man könne das überwiesene Geld bis zu acht Wochen rückwirkend zurückzufordern.

Vorsicht vor diesen Telefonnummern

Bislang sei von ihrem Bankkonto noch kein Geld abgebucht worden. "Aber für mich war es ein großer Schreck und Schock zugleich, dass ich auf diese Masche reingefallen bin. Ich habe meine Lehre daraus gezogen und werde nie mehr wieder an telefonische Gewinnmitteilungen glauben", so Jessica S. Nach Angaben der Polizeigewerkschaft nutzen die Täter in den meisten Fällen für ihre Anrufe die spezielle Technik "Call ID Spoofing". Durch diese Technik erscheint auf dem Telefondisplay der Opfer eine seriöse Rufnummer. Im Fall von Jessica S. waren es die Mobilnummer "0152 597 68 864" und die Festnetznumer "062817206871" aus der Stadt Buchen im Odenwaldkreis. Tatsächlich sitzen die Täter aber oftmals im Ausland.

Online-Wache bietet Hilfe an

Die Polizei Hessen bietet auf ihrer Homepage www.polizei-hessen.de<u></u> die Möglichkeit über die Online Wache bei Straftatbeständen eine Strafanzeige zu erstatten, wenn durch den Betrug ein Schaden zustande gekommen ist. Falls es (noch) nicht zu einem Schaden kam, kann an die Polizei eine Mitteilung über den Sachverhalt gemacht werden. Diese Mitteilung wird an die zuständige Polizeidienststelle zu Ermittlungszwecken weitergeleitet. Falls eine zustellfähige Adresse des Betrügers vorliegt, können parallel dazu auch Verbraucherzentralen kontaktiert werden, damit diese gegen unlautere Telefonwerbung und falsche Gewinnversprechen vorgehen können.

Hier ein paar Tipps der Polizeigewerkschaft, wenn Sie bereits auf ein falsches Gewinnversprechen hereingefallen sind:

- Sofort die Polizei informieren. Bitte notieren Sie sich, wann der Anruf war und was genau passiert ist, was der Anrufer gesagt hat und was sein Gewinnversprechen ist.

- Sie können Anzeige wegen Betrug erstatten. Dies können Sie auch im Namen Ihrer Eltern oder Großeltern machen, wenn diese vom Betrug betroffen sind.

- Setzen Sie sich umgehen mit Ihrer Bank in Verbindung und informieren Sie sie über das Ereignis. Bei Geldüberweisungen stoppen Sie diese unverzüglich. Die Chancen, die Zahlung per Kreditkarte oder Banküberweisung rückgängig zu machen, sind gut.

- Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale ihres Bundeslandes und holen Sie sich Hilfe.

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