Basler Zeitung haberi paylaşım rekoruna gidiyor

Basler Zeitung haberi paylaşım rekoruna gidiyor

İsviçre'nin liberal muhafazakar gazetelerinden Basler Zeitung'in konuk yazar olarak sayfalarını açtığı Rahim Er'in “Neden yeni anayasa?” konulu yazısı büyük ilgi gördü.

Türkiye Gazetesi yazarı Rahim Er, İsviçre gazetesine yazdı

 İsviçre'nin liberal muhafazakar gazetelerinden Basler Zeitung'in konuk yazar olarak sayfalarını açtığı Rahim Er'in “Neden yeni anayasa?” konulu yazısı büyük ilgi gördü

 Mehmet Koca 

ZÜRİH (İHA) - İsviçre'nin liberal muhafazakar gazetelerinden Basler Zeitung, konuk yazar olarak Türkiye Gazetesi yazarı Rahim Er'e sayfalarını açtı. Er'in “Neden yeni anayasa?” konulu yazısı büyük ilgi gördü.

Türk politikacıların İsviçre'de Türk vatandaşlarıyla buluşmasını engelleyen ve referandum için Türkçe olarak “Hayır” manşetleri atılan İsviçre’de sağduyulu sesler de yükselmeye başladı. 100 bin okuyucusu bulunan Basler Zeitung gazetesi, Türkler ve Türkiye’ye karşı girişilen yargısız infaza karşı Türkiye Gazetesi yazarı Rahim Er'e sütunlarını açtı. Rahim Er'in “Türkiye’de neden yeni anayasa lazım?” başlıklı makalesi büyük ilgi gördü.

  Basler Zeitung Sorumlu Yazı İşleri Müdürü Markus Somm, “Türkiye'de referandumun yapılmasını destekleyen bir yazara gazetemizin sayfalarını  açarak fikir özgürlüğü bakımından önemli bir sorumluluğu yerine getirdiğimiz gibi bir de anayasa referandumuna Türkiye'deki çoğunluğun baktığı gibi bir bakışla bakılmasını sağladık" dedi.

Der Wechsel zum Präsidialsystem ist nötig

Was die Abstimmung vom 16. April in der Türkei über die Reform der Verfassung konkret bedeutet.

Basler Zeitung Haber Linki : https://bazonline.ch/ausland/naher-osten-und-afrika/der-wechsel-zum-praesidialsystem-ist-noetig/story/15924640

Das geltende parlamentarische System der Türkei hat in der 94-jährigen Geschichte der Republik 65 Regierungen produziert. Seit dem Übergang zum Mehrparteiensystem 1950 beträgt die durchschnittliche Lebensdauer einer Regierung weniger als eineinhalb Jahre. Diese Instabilität führte zeitweise in Teilen der Gesellschaft und Politik zur Akzeptanz von Militär­interventionen, bei einigen Antidemokraten sogar zum Verständnis für ­blutige Militärcoups.

Recht und Gesetz dienen

Nachfolgend lege ich dar, worum es genau bei der Verfassungsreform in der Türkei geht und warum der Wechsel vom heute geltenden, instabilen parlamentarischen System zu einem Präsi­dialsystem nötig ist.

Die geltende, von den Putschisten von 1980 in Auftrag gegebene Verfassung besagt, dass die Gerichte «unabhängig» sind. In der neuen, zur Abstimmung gelangenden Verfassung ist nicht nur festgeschrieben, dass die Gerichte frei und autonom in ihren Entscheiden sind; es wird auch ausdrücklich festgehalten, dass sie parteilos sein müssen. Das heisst: Wie bisher ist es Richtern und höheren Beamten nicht nur untersagt, Mitglied einer politischen Partei zu sein, sondern Richter dürfen nur dem Recht und dem Gesetz dienen, unabhängig von ihrer persönlichen Weltanschauung und Ideologie.

Das Alter für die Wählbarkeit ins Parlament wird im Rahmen der Verfassungsreform von 25 auf 18 gesenkt. Dies impliziert nicht, dass das Parlament in Ankara zu einem Jugendpark wird. Das neue Recht ist eine Chance für junge Menschen.

Das Parlament wird wie bisher folgende Aufgaben wahrnehmen. Es kann Gesetze erlassen, das Budget, das vom Staatspräsidenten vorgelegt wird, annehmen oder ablehnen, über den Druck des Geldes entscheiden, den Staatspräsidenten ermächtigen, internationale Verträge zu bestätigen und, sofern nötig, Gesetze für Amnestien in Einzelfällen sowie für Generalamnestien erlassen.

Das Parlament kann ausserdem den Staatspräsidenten und die Minister kontrollieren. Dies geschieht durch schriftliche Anfrage, parlamentarische Untersuchung oder parlamentarische Befragung.

Präsident nicht unantastbar

Der Präsident der Republik wird direkt vom Volk gewählt. Dafür muss der Kandidat, so wie heute, mindestens 40 Jahre alt sowie Staatsangehöriger der Türkischen Republik sein und über einen Hochschulabschluss verfügen. Kandidaten können vorgeschlagen werden von Parlamentsgruppen politischer Parteien, ferner von Parteien, die bei den letzten Wahlen mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten haben, oder von mindestens 100 000 Stimmberechtigten.

Die Befugnisse für die Regierung liegen beim Staatspräsidenten. Das Amt eines Premierministers und ein Kabinett gibt es nicht. Der Präsident der Republik ist Vorsitzender des Staates, der Regierung und der Streitkräfte. Ausserdem darf er Vorsitzender einer politischen Partei sein.

Der Staatspräsident darf neu Vorschläge zur Änderung der Verfassung dem Volk zur Abstimmung unterbreiten, Gesetze des Parlaments unterzeichnen, annehmen und publizieren oder dem Parlament zur erneuten Beratung zurücksenden. Er darf auch die nationale Sicherheitspolitik festlegen. Er informiert das Parlament zudem über die Innen- und Aussenpolitik.

Der Präsident kann im Weiteren seine Berater, Minister und die hohen Beamten entlassen. Er kann auch Verordnungen zu den Gesetzen des Parlamentes erlassen. Diese dürfen dem Gesetz nicht widersprechen.

Das Parlament kann eine Verordnung des Präsidenten mit einem Gesetz ausser Kraft setzen. Der Staatspräsident darf keine Verordnungen erlassen, die Menschenrechte oder andere Grundrechte tangieren.

Nach der heute geltenden Verfassung darf der Staatspräsident nur aufgrund von Landesverrat zur Verantwortung gezogen werden. Mit der neuen Verfassung kann der Präsident für alle Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden. Damit der Staatspräsident vor Gericht gebracht werden kann, genügen die Stimmen von 301 Parlamentariern (also die absolute Mehrheit der insgesamt 600 Abgeordneten). Mit den Stimmen von 400 Parlamentariern kann er ausserdem vor das oberste Verfassungsgericht gebracht werden.

Putschistenverfassung makuliert

Bei Abwesenheit wird der Staats­präsident künftig von einem Vize-Staats­präsidenten vertreten. Heute vertritt ihn der Parlamentspräsident.

Wird ein Parlamentarier zum Minister gewählt, verliert er sein Parlamentsmandat. Sowohl der Staatspräsident als auch das Parlament können Neuwahlen beschliessen. Egal, welche Seite eine solche Entscheidung trifft, diese Entscheidung ist auch für sie selbst verbindlich. Da der Staatspräsident und das Parlament gleichzeitig gewählt wurden, haben die Neuwahlen ebenfalls gleichzeitig zu erfolgen.

Das in der heutigen Verfassung festgeschriebene, sogenannte «harte Regime» – eine Art Militärregime der geltenden Putschistenverfassung – wird aufgehoben. Künftig darf der Staats­präsident im Kriegsfall und bei inneren Revolten in Teilen des Landes oder im ganzen Land den Ausnahmezustand ausrufen. Diese Ausrufung muss am gleichen Tag dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden. Das Parlament kann zustimmen oder ablehnen oder Verkürzungen oder Relativierungen des Entscheides beschliessen.

Die heute bestehenden Militär­tribunale werden aufgehoben. Ihre Befugnisse gehen auf zivile Gerichte über. Der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte besteht neu aus 13 Mitgliedern. Ein Mitglied ist der Justiz­minister, der andere ein Staatssekretär. Von den restlichen elf Mitgliedern ­werden vier vom Staatspräsidenten und sieben vom Parlament gewählt.

Lehnt das Parlament das Budget des Staatspräsidenten ab, kann das Parlament ein provisorisches Budget bestimmen. Wird auch darauf verzichtet, tritt das letztjährige beschlossene Budget noch einmal in Kraft.

Mit der neuen Verfassung wird der Rechtsweg für die Handlungen des Staatspräsidenten und die Entscheide des Hohen Militärrates möglich. Der Rat zur Überprüfung der Staatsorgane darf neu Verwaltungsuntersuchungen gegen die Streitkräfte eröffnen.

Der nach heutiger Verfassung parteilose Staatspräsident darf nach einer allfälligen Annahme des Verfassungs­referendums Beziehungen mit seiner Partei aufnehmen, er kann zum Beispiel gleichzeitig Parteivorsitzender sein. (Basler Zeitung)

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